Lokales SEO sorgt dafür, dass Menschen in deiner Nähe dich finden, wenn sie nach deiner Leistung suchen: in Google Maps, in den lokalen Ergebnissen der Google-Suche und in den normalen Treffern. Die drei Bausteine sind ein bestätigtes Google-Unternehmensprofil, ergänzt um Bing Places und Apple Business, eine Website mit Name, Adresse, Telefonnummer und Öffnungszeiten als Text und ehrliche Bewertungen nach Googles Regeln. Ein besseres Ranking kaufen kannst du nicht. Wir haben am 16. Oktober 2026 die Startseiten von 63 Websites lokaler Betriebe aus Deutschland, Österreich und der Schweiz geprüft: Die Grundlagen stimmen meist, Öffnungszeiten und strukturierte Daten fehlen oft.
Was lokales SEO ist und für wen es sich lohnt
Wenn jemand nach einem Unternehmen oder Ort in seiner Nähe sucht, zeigt Google lokale Ergebnisse, in Google Maps und in der Google-Suche. Laut Google reicht dafür schon eine Suche wie „italienisches Restaurant“ auf dem Smartphone. Der Ortsname muss also gar nicht in der Suche stehen. Lokales SEO ist alles, was du tust, damit dein Betrieb dort erscheint und angerufen, besucht oder gebucht wird.
Ein Unternehmensprofil bei Google bekommst du, wenn Kunden deinen Standort besuchen können oder wenn du sie dort bedienst, wo sie sind. Damit gibt es zwei Grundtypen:
- Betriebe mit Adresse wie Praxen, Restaurants, Friseursalons und Kanzleien. Die Kunden kommen zu dir.
- Betriebe mit Einzugsgebiet wie Elektriker, Installateure oder Reinigungsfirmen. Du fährst zu den Kunden, deine Adresse bleibt im Profil verborgen.
Wer nur online verkauft und Kunden weder empfängt noch besucht, bekommt kein Unternehmensprofil. Die Grundlagen von Suchmaschinen erklärt unser Ratgeber SEO einfach erklärt.
Wie Google lokale Ergebnisse auswählt
Google fasst es in seiner Hilfe zum Unternehmensprofil so zusammen: „Lokale Suchergebnisse basieren hauptsächlich auf Relevanz, Entfernung und Beliebtheit.“
- Relevanz: wie gut ein Profil zur Suche passt. Vollständige, ausführliche Angaben helfen Google bei der Zuordnung, und auch die gewählten Kategorien wirken sich laut Google auf das lokale Ranking aus.
- Entfernung: wie weit dein Betrieb vom Suchenden entfernt ist. Daran kannst du nichts ändern.
- Bekanntheit oder Beliebtheit: Google stützt sich unter anderem auf die Zahl der Websites, die auf dein Unternehmen verweisen, und auf die Zahl der Rezensionen. Mehr Rezensionen und positive Bewertungen können das Ranking verbessern.
Ein besseres lokales Ranking kann man laut Google nicht einfordern, auch nicht gegen Bezahlung, und die Details des Algorithmus bleiben geheim. Prozentzahlen zu einzelnen Faktoren, die manche Ratgeber nennen, stammen deshalb aus Umfragen, nicht von Google.
Wichtig für deine Website: Google füllt Profile auch mit öffentlich verfügbaren Informationen wie gecrawlten Inhalten deiner offiziellen Website, mit lizenzierten Daten und mit Beiträgen von Nutzern. Website und Profil sollten also dasselbe sagen. Außerdem erscheinen bestätigte Profile und solche mit vollständigen, korrekten Angaben laut Google mit größerer Wahrscheinlichkeit in den Ergebnissen.
Unser Test: 63 Websites lokaler Betriebe
Keiner der 16 deutschsprachigen Ratgeber zum Thema, die wir vorher gelesen haben, hatte eigene Zahlen; ihre Statistiken stammen meist aus älteren US-Umfragen. Also haben wir selbst nachgesehen.
Am 16. Oktober 2026 haben wir die Startseiten von 63 öffentlich erreichbaren Websites lokaler Betriebe je einmal in einem Browser geladen, ohne etwas anzuklicken und unter Beachtung ihrer robots.txt; gefunden haben wir sie über eine Websuche nach Branche und Stadt, es ist also keine Zufallsstichprobe, und alle Namen haben wir entfernt.
Die Websites stammen aus Deutschland (29), Österreich (17) und der Schweiz (17), aus 21 Städten von Leipzig über Wien bis Winterthur: 18 Handwerksbetriebe, 17 Praxen, 10 Gastronomiebetriebe und 18 Dienstleister wie Friseure, Steuerberater und Treuhandbüros. Drei weitere Kandidaten waren nicht erreichbar oder verweigerten den Zugriff. Festgehalten haben wir, was im ausgelieferten HTML steht, was nach dem Ausführen von JavaScript dasteht und was beim ersten Aufruf nachgeladen wird.

Die Grenzen: Wer bei einer Suche nach Branche und Stadt auftaucht, ist eher besser aufgestellt als der Durchschnitt; lies die Zahlen als „sogar bei diesen“. Wir haben nur Startseiten geprüft und jeden Fall, in dem etwas fehlte, von Hand nachgesehen. Die Google-Profile der Betriebe haben wir nicht angesehen; ob Website und Profil übereinstimmen, zeigt der Test also nicht.
Das Ergebnis in Kürze: Die Grundlagen sind meist da, schwach sind Öffnungszeiten (41 von 63) und strukturierte Daten (26 von 63). Alle sieben Grundlagen auf einmal, also Name, Adresse und Telefon ohne JavaScript, gültige LocalBusiness-Daten, Öffnungszeiten, keine ohne Klick geladene Karte, Impressum-Link, mobile Ansicht und Titel mit Branche und Ort, hatten 16 der 63 Startseiten.
Schritt 1: Unternehmensprofil anlegen oder übernehmen
Das Google-Unternehmensprofil, früher „Google My Business“, ist kostenlos. Du brauchst ein Google-Konto, das laut Google mit jeder E-Mail-Adresse funktioniert. Prüf zuerst, ob es schon einen Eintrag für deinen Betrieb gibt:
- Kein Profil vorhanden: Ruf
business.google.com/addauf, wähl „Unternehmen zu Google hinzufügen“ und folge den Schritten. - Unbestätigtes Profil vorhanden: Such in Google Maps nach Name und Stadt, öffne den Eintrag und wähl „Inhaberschaft für dieses Unternehmen geltend machen“ und dann „Jetzt verwalten“.
- Jemand anderes hat es bestätigt, etwa eine frühere Agentur: Dann beantragst du die Inhaberschaft beim aktuellen Inhaber, oder der Vorbesitzer fügt dich als Inhaber hinzu und überträgt sie dir.
Pro Standort gibt es genau ein Profil; doppelte Profile können laut Google zu Darstellungsproblemen führen. Hilft dir eine Agentur, bestätige das Profil selbst und gib ihr danach eine eigene Rolle.
Die Bestätigung: Video, Anruf, E-Mail oder Postkarte
Die Methode kannst du nicht frei wählen: Google legt sie automatisch fest, je nach Unternehmenstyp, öffentlichen Informationen, Region und Öffnungszeiten, und verlangt manchmal mehrere. Möglich sind:
- Telefon oder SMS: Der Code kommt nur an, wenn ein Mensch unter der Geschäftsnummer abhebt, nicht bei einem Sprachmenü.
- E-Mail.
- Videoaufzeichnung oder Live-Videoanruf: Der Anruf geht nur während der Öffnungszeiten an deinem Standort. Zeig Straßenschilder oder die Umgebung, Produkte oder Geräte mit deinem Logo und einen Beweis, dass du den Betrieb führst, etwa den Zugang zu Kasse, Küche oder Lager.
- Postkarte: nicht für alle verfügbar. Der fünfstellige Code läuft nach 30 Tagen ab. Ändere in der Wartezeit weder Name noch Adresse noch Kategorie, und fordere keinen neuen Code an, weil das den alten ungültig macht.
Wenn Video möglich ist, empfiehlt Google genau das. Ein Schweizer Ratgeber schreibt dagegen, Google bestätige normalerweise per Post; laut Google ist die Postkarte nur eine Methode von mehreren.
Danach prüft Google deine Angaben, was bis zu fünf Arbeitstage dauern kann, selten länger. Manchmal geht es sofort, etwa wenn deine Website schon in der Google Search Console bestätigt ist. Den Code gibst du an niemanden weiter, laut Google auch nicht an Personen, die dein Profil verwalten.
Name, Adresse und Einzugsgebiet: was erlaubt ist
Google will deinen Betrieb so sehen wie außerhalb des Internets, auf Schild, Briefpapier und Werbematerial.
Name: Trag genau den Namen ein, den du auch am Laden und gegenüber Kunden verwendest. Für unnötige Zusätze kann Google das Profil sperren. Nicht erlaubt sind unter anderem Werbesprüche, Markenzeichen wie ®, Wörter ganz in Großbuchstaben, Öffnungszeiten, Telefonnummern, Webadressen, Leistungen und Ortsangaben. Rechtsformen wie GmbH gehen nur mit Nachweis, etwa durch Schild oder Rechnung. Ein Agenturratgeber empfiehlt, Leistung und Ort an den Namen zu hängen; genau das verbietet Google. Heißt dein Betrieb aber wirklich „Fotostudio Lichtblick“, ist das erlaubt; Google nennt diesen Namen selbst als zulässiges Beispiel.
Adresse: die genaue Anschrift deines tatsächlichen Standorts. Postfächer sind nicht erlaubt, und für ein virtuelles Büro, also eine gemietete Postanschrift ohne echten Standort, gibt es kein Profil. Ein Platz im Coworking-Space zählt nur, wenn er klar beschildert ist, während der Öffnungszeiten eigene Mitarbeiter dort sind und du dort Kunden empfängst. Wer seine Adresse zeigt, braucht dort ein festes Schild mit dem Namen des Betriebs.
Einzugsgebiet: Empfängst du keine Kunden, entfernst du die Adresse aus dem Profil; Googles Beispiel ist ein Klempner, der von zu Hause aus arbeitet. Unter „Profil bearbeiten“, „Standort“ und „Einzugsgebiet“ legst du stattdessen bis zu 20 Städte, Postleitzahlen oder Regionen fest. Das Gebiet sollte laut Google nicht weiter als etwa zwei Autostunden reichen. Mischformen wie eine Werkstatt mit Pannendienst dürfen Adresse und Einzugsgebiet zeigen, wenn während der Öffnungszeiten jemand vor Ort ist.
Praxen und Kanzleien: Ärzte, Zahnärzte, Anwälte und einige andere Berufe gelten bei Google als unabhängige Fachkräfte. Sie können ein eigenes Profil haben, auch mit Titel wie „Dr. med.“, wenn sie Kundenverkehr haben und während der Öffnungszeiten erreichbar sind; Angestellte nicht, und ein Profil pro Fachgebiet auch nicht. Arbeiten mehrere zusammen, bekommt die Praxis ein eigenes Profil, und die Profile der einzelnen Personen tragen nur deren Namen.
Kategorie, Öffnungszeiten und Beschreibung
Kategorie: Wähl als primäre Kategorie die genaueste, laut Googles Beispiel „Nagelstudio“ statt „Studio“. Google rät zu Kategorien, für die „Dieses Unternehmen IST …“ stimmt, nicht „Dieses Unternehmen HAT …“, und zu wenigen Zusatzkategorien, nicht einer pro Leistung. Vorsicht: Eine neue oder geänderte Kategorie kann eine erneute Bestätigung auslösen. Je nach Kategorie gibt es Extras, etwa Links für Reservierung und Speisekarte bei Restaurants oder einen Button zum Buchen bei Gesundheit und Schönheit.
Öffnungszeiten: reguläre Zeiten plus spezielle Öffnungszeiten für Feiertage und vorübergehende Schließungen. Wer nur nach Vereinbarung arbeitet, soll laut Google keine Öffnungszeiten angeben. Saisonbetriebe markieren sich außerhalb der Saison als vorübergehend geschlossen.
Telefon, Website, Beschreibung: eine Nummer, unter der du am Standort erreichbar bist, möglichst eine örtliche; Sonderrufnummern und Weiterleitungen, die nicht direkt zu dir führen, sind nicht erlaubt. Als Website deine eigene Seite, keine Weiterleitung auf ein Profil in sozialen Medien. In der Beschreibung sind Werbung für Aktionen, Preise und Rabatte sowie Links verboten. Fotos und Videos empfiehlt Google ausdrücklich.
Fragen und Antworten: Ein aktueller deutscher Ratgeber empfiehlt noch, eigene Fragen samt Antworten ins Profil zu stellen. Google hat am 3. November 2025 die Programmierschnittstelle für Fragen und Antworten eingestellt und das damit begründet, dass es die Funktion und ihre Darstellung überarbeitet. Wir raten deshalb nicht dazu, Zeit hineinzustecken.
Bewertungen: was Google erlaubt und was nicht
Rezensionen gehören zur Beliebtheit, und Googles Regeln dafür sind strenger, als die meisten Ratgeber schreiben. Der Grundsatz: Jede Bewertung muss auf einer echten Erfahrung beruhen.

Laut Googles Richtlinie für Inhalte in Maps ist Betrieben unter anderem verboten:
- Anreize wie Geld, Rabatte oder Gratisleistungen für eine Rezension oder dafür, eine negative zu ändern oder zu löschen.
- Auswahl: negative Rezensionen zu verhindern oder Kunden „gezielt um positive Rezensionen zu bitten“.
- Druck vor Ort: Kunden zum Schreiben aufzufordern oder zu drängen, solange sie noch im Laden oder in der Praxis sind, oder bestimmte Inhalte zu verlangen.
- Vorgaben fürs Team, etwa eine Zahl von Rezensionen, die Mitarbeitende sammeln sollen.
- Interessenkonflikte: Rezensionen von Mitarbeitenden oder Familie und Beiträge, die Mitbewerbern schaden sollen.
Vier der 16 Ratgeber, die wir gelesen haben, raten, zufriedene Kunden um Bewertungen zu bitten. Wer aber nur Zufriedene fragt, bittet gezielt um positive Rezensionen, und genau das verbietet Google. Frag alle Kunden; laut Google wirkt eine Mischung aus positiven und negativen Bewertungen ohnehin oft vertrauenswürdiger.
So bittest du richtig: Im Profil wählst du „Rezensionen lesen“ und dann „Mehr Rezensionen erhalten“. Dort kopierst du den Link oder speicherst den QR-Code, derzeit nur im Browser am Computer. Google schlägt selbst vor, ihn auf Belege, in Dankeschön-Mails und ans Ende eines Chats zu setzen oder ausgedruckt im Geschäft aufzuhängen. Ein Aushang ist also in Ordnung; verboten ist, Kunden vor Ort zum Schreiben zu drängen.
Bei Verstößen entfernt Google die Rezensionen und kann das Profil einschränken: Für eine Zeit erscheinen keine neuen Rezensionen, bestehende werden ausgeblendet, oder im Profil steht eine Warnung, dass gefälschte Rezensionen entfernt wurden. Eine Mindestzahl an Bewertungen, ab der Google einen Durchschnitt zeigt, wie sie ein Ratgeber nennt, steht in Googles Hilfe übrigens nicht.
Rechtlich (keine Rechtsberatung): Der Anhang des deutschen Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zählt Handlungen auf, die gegenüber Verbrauchern stets unzulässig sind. Nummer 23b betrifft die Behauptung, Bewertungen stammten von echten Käufern, ohne dass das angemessen geprüft wurde; Nummer 23c das Einreichen oder Beauftragen gefälschter Bewertungen. Nach § 5b Absatz 3 UWG gilt als wesentliche Information, ob und wie ein Unternehmer sicherstellt, dass Bewertungen, die er zugänglich macht, von echten Kunden stammen. Das betrifft etwa Bewertungs-Widgets auf der eigenen Website; zwei der 63 Websites in unserem Test hatten eines. Keiner der 16 Ratgeber erwähnt das UWG. Die Lage in Österreich und der Schweiz haben wir dazu nicht geprüft.
Auf Bewertungen antworten
Google empfiehlt, auf Rezensionen zu antworten, und nennt dafür einfache Regeln: kurz, freundlich und sachlich bleiben; nur antworten, wenn du etwas zu sagen hast, du musst nicht jedem öffentlich danken; keine privaten Daten der Person nennen und niemanden persönlich angreifen; eigene Fehler zugeben; mit Namen oder Initialen unterschreiben und zeitnah antworten. Bei Ärger bietest du an, die Sache per Telefon, E-Mail oder persönlich zu klären.
Für Praxen und Kanzleien heißt die Regel zu privaten Daten praktisch: In der Antwort steht nichts über Besuch oder Behandlung der Person, auch nicht, dass sie überhaupt bei dir war. Eine allgemeine Antwort mit dem Angebot, sich direkt zu melden, reicht.
Verstößt eine Rezension gegen Googles Richtlinien, etwa weil sie nicht auf einer echten Erfahrung beruht oder beleidigt, kannst du sie melden. Eine schlechte, aber ehrliche Bewertung ist kein Verstoß.
Die Website: Name, Adresse und Telefon als Text
Weil Google für dein Profil auch deine Website liest, sollten Name, Adresse und Telefonnummer dort genau so stehen wie im Profil. In der Fachsprache heißt dieses Trio NAP, nach Name, Address und Phone. In unserem Test:
- Name, Adresse und Telefon als Text ohne JavaScript: 53 von 63 Startseiten. Ohne JavaScript heißt: Die Angaben stehen schon im HTML, das der Server ausliefert, und jedes Programm, das die Seite abruft, kann sie lesen.
- Vollständige Adresse mit Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort: 55 von 63. Sechs Startseiten hatten gar keine Adresse, eine nannte Straße und Ort ohne Postleitzahl, und bei einer Praxis erschien sie erst nach JavaScript.
- Telefonnummer als Text: 58 von 63.
- Anklickbare Nummer über einen
tel:-Link: 52 von 63, in der Schweiz nur 11 von 17, in der Gastronomie 5 von 10.
Was daraus folgt:
- Schreib Name, Adresse und Telefonnummer als Text auf die Startseite, am einfachsten in die Fußzeile, die auf jeder Seite erscheint.
- Mach die Nummer mit einem
tel:-Link samt Landesvorwahl anklickbar, etwa +49, +43 oder +41. - Stell die Adresse nicht nur als Bild, in einer Karte oder in einer PDF-Datei bereit.
- Prüf, ob dein Baukasten die Angaben erst per JavaScript nachlädt: Startseite öffnen, Strg+U drücken und im Quelltext nach deiner Straße suchen.
Öffnungszeiten und Seitentitel auf der Website
Öffnungszeiten mit Tag und Uhrzeit standen auf 41 der 63 Startseiten, bei Praxen auf 16 von 17, in der Gastronomie auf 7 von 10, bei Dienstleistern auf 10 von 18 und im Handwerk nur auf 8 von 18. Drei weitere Seiten hatten das Wort „Öffnungszeiten“ ohne Zeiten, eine davon nur mit einem PDF-Link.
Google nennt selbst Suchen wie „Friseursalons jetzt geöffnet“ als Beispiel, bei denen ein Betrieb erscheint, weil Google seine Öffnungszeiten kennt. Schreib die Zeiten als Text auf die Website und halte sie mit dem Profil gleich, auch an Feiertagen. Arbeitest du nur nach Termin, schreib das hin und nenn die Zeiten, in denen du telefonisch erreichbar bist.
Seitentitel: 59 der 63 Startseiten nannten im <title> Branche und Ort, in der Gastronomie nur 6 von 10. Drei Titel begannen mit „Home“, „Startseite“ oder „Willkommen“, und keiner davon nannte einen Ort. Im Mittel waren die Titel 53 Zeichen lang, 16 waren länger als 60 Zeichen; wie lang ein Titel sein darf, zeigt unser Ratgeber zum SEO-Title. Sieben Startseiten hatten keine Hauptüberschrift (H1).
Branche und Ort gehören in Titel, Hauptüberschrift und Text, so wie Kunden suchen, also „Zahnarzt in Graz“ statt nur „Willkommen in unserer Praxis“. Mehr dazu in Keywords platzieren. Hast du mehrere echte Standorte, bekommt jeder eine eigene Seite mit Adresse und Öffnungszeiten. Viele Ortsseiten mit gleichem Text und ausgetauschtem Ortsnamen sind etwas anderes; was Google davon hält, steht in White-Hat-SEO.
Strukturierte Daten: LocalBusiness richtig auszeichnen
Strukturierte Daten sind ein maschinenlesbarer Steckbrief im Quelltext, meist im Format JSON-LD. Für lokale Betriebe gibt es den Typ LocalBusiness von schema.org. Damit kannst du Google laut seiner Dokumentation etwa über Öffnungszeiten informieren, und solche Details können in einem Knowledge Panel erscheinen. Ein besseres Ranking verspricht Google dafür nicht.
In unserem Test hatten 48 der 63 Startseiten irgendein JSON-LD, aber nur 26 gültige LocalBusiness-Daten, in der Gastronomie 1 von 10. 22 hatten nur die allgemeinen Angaben, die viele Baukästen von selbst schreiben (WebSite, WebPage, Organization), 15 gar keine.

Auch die 26 waren nicht fehlerfrei:
- 13 nutzten nur den allgemeinen Typ
LocalBusiness. Google rät zum genauesten Untertyp, etwaDentist,Electrician,PlumberoderRestaurant; mehrere Typen gibst du als Liste an. - 3 hatten keine verwertbare Adresse, 1 keinen Namen.
nameundaddresssind laut Google Pflicht. - 3 gaben sich mit
aggregateRatingselbst Sterne. Google empfiehlt Bewertungsangaben nur für Websites, die Rezensionen über andere Unternehmen sammeln. Kontrolliert ein Betrieb die Rezensionen über sich selbst, bekommt seine Seite keine Sterne, auch nicht über ein eingebundenes Widget von Google oder Facebook. - 1 zeichnete eine Adresse aus, die im sichtbaren Text fehlte. Auszeichnen darfst du nur, was Besucher auf der Seite sehen.
- Dazu kamen 1 Seite, deren JSON-LD sich nicht lesen ließ, weil mehrere Objekte einfach hintereinander in einem Skriptblock standen, und 1 Praxis mit dem Typ
PhysicalTherapy, der bei schema.org eine Therapieform ist, kein Betrieb; richtig wärePhysiotherapy.
Empfohlen sind laut Google außerdem telephone mit Landes- und Ortsvorwahl, url, geo und openingHoursSpecification. Die Wochentage stehen dort als schema.org-Werte wie https://schema.org/Monday; ein Agenturratgeber zeigt ein Beispiel mit deutschen Wochentagen. Prüf das Ergebnis mit dem „Test für Rich-Suchergebnisse“ und dem URL-Prüftool der Search Console. Verstöße können zu einer manuellen Maßnahme führen, die Rich-Suchergebnisse entfernt; auf das Ranking in der Websuche hat das laut Google keinen Einfluss.
Google Maps auf der Website: Anfahrt ohne Vorab-Laden
Eine Google-Karte einzubetten ist einfach: Google bietet einen Generator, der sie als iframe einbindet. Eine so eingebettete Karte lädt aber von Googles Servern, sobald die Seite lädt, es sei denn, die Website hält sie zurück.

In unserem Test luden 4 der 63 Startseiten Google Maps beim ersten Aufruf, ohne dass wir etwas angeklickt hatten: ein deutsches Restaurant, ein österreichischer Friseur und zwei Schweizer Physiotherapiepraxen. Alle vier luden die Maps-Schnittstelle von maps.googleapis.com, während ein Cookie-Hinweis zu sehen oder ein Einwilligungstool geladen war. 5 Seiten hielten ihre Karte zurück, mit Platzhalter, Einwilligungsdialog oder späterem Nachladen, und 16 verlinkten stattdessen auf eine Karten-App. Google Tag Manager oder Google Analytics luden ohne Klick auf 17 Startseiten, in Österreich auf 9 von 17, Google Fonts von Googles Servern auf 8. Das ist nur, was geladen wurde, keine rechtliche Bewertung.
Für die Anfahrt gibt es Wege, die nichts vorab laden: ein Knopf „Route planen“, der Google Maps oder Apple Maps öffnet; eine Zwei-Klick-Lösung, bei der die Karte erst nach einem Klick auf den Platzhalter lädt; oder eine kurze Anfahrt als Text mit Haltestelle, Parkplätzen und Eingang.
In Deutschland regelt § 25 TDDDG, dass das Speichern von Informationen auf dem Gerät der Nutzer und der Zugriff darauf eine Einwilligung brauchen, außer es ist für einen ausdrücklich gewünschten Dienst unbedingt erforderlich. Ob das für eine Karte oder für Schriften von fremden Servern vor der Einwilligung gilt, ist eine rechtliche Frage, die wir nicht beantworten; keine Rechtsberatung. Wie das auf anderen kleinen Websites aussah, zeigt unser Test in Lovable SEO: Dort luden 21 von 43 Websites Google Fonts von Googles Servern.
Impressum, mobile Ansicht und Technik
57 der 63 Startseiten hatten einen Link zum Impressum: alle 17 aus Österreich, 28 von 29 aus Deutschland, aber nur 12 von 17 aus der Schweiz. Bei einer deutschen Praxis erschien er erst nach JavaScript. Die übrige Technik saß fast überall: 62 Seiten hatten die Angabe für die mobile Ansicht (viewport), alle 63 liefen über HTTPS, keine war per noindex von der Suche ausgeschlossen.
Fürs lokale SEO ist das Impressum eine weitere Stelle mit Name und Anschrift, die zum Profil passen sollte. Die Pflichten unterscheiden sich je Land; keine Rechtsberatung, aber das steht in den Quellen:
- Deutschland: § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) verlangt für geschäftsmäßige digitale Dienste unter anderem Name und Anschrift, Angaben zur schnellen elektronischen Kontaktaufnahme einschließlich E-Mail und je nach Fall Register, Aufsichtsbehörde oder Kammer.
- Österreich: Laut Wirtschaftskammer gelten für Anbieter im Internet die Informationspflichten nach § 5 E-Commerce-Gesetz. Eine E-Mail-Adresse allein reicht laut einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs nicht, es braucht eine zweite Kontaktmöglichkeit wie Telefon oder Webformular. Dazu kommt die Offenlegung nach § 25 Mediengesetz, die für kleine Websites ohne meinungsbildende Inhalte nur wenige Angaben verlangt.
- Schweiz: Art. 3 Abs. 1 lit. s UWG verlangt im elektronischen Geschäftsverkehr klare Angaben zu Identität und Kontaktadresse einschließlich E-Mail; laut KMU-Portal des Bundes reicht ein Kontaktformular allein nicht.
Mehr zu den Regeln je Land steht in unserem Ratgeber Internationales SEO.
Bing Places, Apple Business und Verzeichnisse
Google ist nicht die einzige Karte. Bing und Apple haben eigene, kostenlose Einträge, und beide haben sich zuletzt verändert. Keiner der 16 Ratgeber kannte schon Apple Business, nur zwei erwähnten Bing Places.
Bing Places for Business findest du seit dem 3. Oktober 2025 unter bing.com/forbusiness statt unter bingplaces.com; bestehende Einträge hat Bing übernommen. Einträge aus Google kannst du importieren, laut Bing schneller als früher und mit Name, Öffnungszeiten und Kontaktdaten. Sie erscheinen in der Bing-Suche und in Bing Maps.
Apple Business heißt seit dem 14. April 2026 das Angebot, das vorher Apple Business Connect hieß. Es ist kostenlos, und bestehende Daten wie beanspruchte Standorte und Fotos hat Apple automatisch übernommen. Damit legst du fest, wie dein Betrieb mit Fotos, Öffnungszeiten und weiteren Details in Apple Maps, Safari und Spotlight erscheint. Einen Standort legst du unter „Unternehmen“, „Standorte“, „Hinzufügen“ an. Deine Organisation musst du innerhalb von 60 Tagen nach der Anmeldung mit zwei Prüfmethoden bestätigen, sonst löscht Apple sie samt Daten; die Prüfung kann bis zu fünf Werktage dauern.
Verzeichnisse wie Gelbe Seiten und Das Örtliche, Herold und WKO Firmen A–Z oder local.ch und search.ch kommen dazu. Ob ein Eintrag dort dein Google-Ranking verbessert, sagt Google nicht. Wichtig ist, dass Name, Adresse und Telefonnummer überall gleich lauten; ziehst du um, änderst du sie überall.
Erfolg messen und Checkliste
Unter „Leistung“ zeigt Google für bestätigte Profile unter anderem die „Suchanfragen“, bei denen dein Profil erschien (zu Beginn jedes Monats aktualisiert), die „Aufrufe“ durch einzelne Personen sowie „Anrufe“, „Websiteklicks“ und „Wegbeschreibungen“. Die Zahlen enthalten organische Ergebnisse und Google Ads. Für die Website selbst zeigt dir die Google Search Console, bei welchen Suchen sie erscheint. Wer in deiner Stadt vor dir steht, findest du von Hand heraus, wie in Keywords der Konkurrenz herausfinden beschrieben.
- Profil finden oder anlegen, nur eines pro Standort.
- Bestätigen, per Video, wenn möglich; den Code nie weitergeben.
- Name wie auf dem Schild, ohne Ort, Leistung oder Werbespruch.
- Adresse nur mit Kundenverkehr zeigen, sonst ein Einzugsgebiet mit bis zu 20 Orten.
- Genaue Hauptkategorie, wenige Zusatzkategorien.
- Öffnungszeiten samt Feiertagen, örtliche Telefonnummer, eigene Website, Fotos.
- Alle Kunden um Bewertungen bitten, per Link oder QR-Code, ohne Gegenleistung und ohne Druck.
- Antworten: kurz, freundlich, ohne private Daten.
- Website: Name, Adresse, Telefon und Öffnungszeiten als Text, Titel mit Branche und Ort.
- LocalBusiness-Daten mit genauem Untertyp, Name und Adresse, ohne eigene Sterne.
- Karte erst nach Klick oder als Link, Impressum auf jeder Seite verlinkt.
- Bing Places und Apple Business mit denselben Angaben einrichten und jeden Monat die Leistungsdaten ansehen.
