White-Hat-SEO heißt: Du verbesserst die Sichtbarkeit deiner Website in Suchmaschinen nur mit Methoden, die deren Regeln einhalten. Bei Google stehen diese Regeln in den „Grundlagen der Google Suche“, früher „Richtlinien für Webmaster“; die Grenze ziehen dort die Spamrichtlinien. Black-Hat-SEO ist das Gegenteil: gekaufte Links ohne Kennzeichnung, versteckter Text, massenhaft erzeugte Seiten. Wir zeigen alle 16 Spamrichtlinien auf einen Blick, sortieren 14 typische Fälle nach erlaubt und verboten und erklären, was bei einem Verstoß passiert, welche Sonderregel seit August 2026 in Deutschland und Österreich gilt, aber nicht in der Schweiz, und was das deutsche Recht zu bezahlten Links sagt. Zum Schluss legen wir offen, wie wir die Regeln auf unserer eigenen Website einhalten, mit Code und einer Zählung aller Links zu anderen Websites.
Woher die Begriffe White Hat und Black Hat kommen
Die Hüte stammen aus der IT-Sicherheit. Im Jargon File, einem bekannten Wörterbuch der Hackersprache, ist ein „Black Hat“ jemand, der in fremde Systeme eindringen will, und ein „White Hat“ ein befreundeter Sicherheitsexperte. „Gray Hat“ heißen dort Leute mit den Fähigkeiten eines Angreifers, die sich an das Gesetz halten, etwa bei Sicherheitsprüfungen. Alle drei Begriffe gehen laut Jargon File auf die Kleiderordnung typischer Western zurück: Die Bösen trugen schwarze Hüte, die Guten weiße.
Auch Spam-Bekämpfer nutzten die Farben, um Internetanbieter einzuordnen: Ein „Black Hat“-Anbieter duldete Spammer, ein „White Hat“-Anbieter sperrte sie bei der ersten Beschwerde. Von dort war der Weg zur Suchmaschinenoptimierung kurz. Als Google im April 2012 ein Ranking-Update gegen Webspam ankündigte, schrieb heise online, Google wolle damit „Black Hat“-Techniken bekämpfen, etwa Keyword-Stuffing, Linktausch und Linkkauf.
Google selbst verwendet die Hutfarben in seinen Regeln nicht. Dort zählt nur, ob eine Praxis gegen eine Richtlinie verstößt oder nicht.
White Hat, Grey Hat und Black Hat im Vergleich
- White Hat: Inhalte, die eine Frage besser beantworten als andere, eine technisch saubere Website, Links, die freiwillig entstehen, und bezahlte Links, die als solche gekennzeichnet sind.
- Black Hat: Methoden, die Google ausdrücklich verbietet, etwa Cloaking, versteckter Text, gekaufte Links ohne Kennzeichnung, massenhaft erzeugte Seiten oder Links auf gehackten Websites.
- Grey Hat: So nennt die SEO-Szene Methoden, die nicht an sich verboten sind, aber schnell zum Verstoß werden: Linktausch unter Partnern, Gastbeiträge mit Links oder der Kauf einer abgelaufenen Domain, auf die noch viele Links zeigen.
In der Grauzone lohnt ein genauer Blick, denn Google zieht die Grenze selten an der Methode, meist am Zweck und am Umfang:
- Linktausch: Als Link-Spam nennt Google „exzessiven“ Linktausch und Partnerseiten, die nur der gegenseitigen Verlinkung dienen. Dass zwei Firmen einander verlinken, weil sie wirklich zusammenarbeiten, steht nicht auf der Liste.
- Gastbeiträge: Google will Gastbeiträge laut einem Hinweis von 2017 nicht verhindern, solange sie Leser informieren oder auf ein Anliegen oder Unternehmen aufmerksam machen. Zum Verstoß werden sie, wenn der Hauptzweck viele Links sind. Warnzeichen laut Google: viele Links voller Keywords, dieselben Texte auf vielen Websites, Autoren, die sich mit dem Thema nicht auskennen.
- Abgelaufene Domains: Der Kauf allein ist kein Verstoß. Missbrauch ist es laut Google, wenn die Domain vor allem fürs Ranking mit Inhalten gefüllt wird, die kaum Mehrwert bieten. Googles Beispiele: Affiliate-Inhalte auf der früheren Website einer Behörde, Casino-Inhalte auf der früheren Website einer Grundschule.
Vorsicht bei Ratgebern, die gekaufte Links ohne Kennzeichnung oder Artikel-Spinning, also das Umschreiben fremder Texte mit Synonymen, als Grey Hat einordnen. Nach Googles Richtlinien ist beides ein Verstoß: das eine Link-Spam, das andere Scraping. Grey Hat heißt in der Praxis also: darauf zu hoffen, dass Google den Zweck nicht erkennt.
Die Regeln: Grundlagen der Google Suche
Google fasst seine Regeln in den „Grundlagen der Google Suche“ zusammen. Sie bestehen aus drei Teilen:
- Technische Anforderungen: das Minimum, damit eine Seite überhaupt in der Suche erscheinen kann. Laut Google erfüllen die meisten Websites es ohne weiteres Zutun.
- Spamrichtlinien: Verhaltensweisen und Taktiken, die zu einem niedrigeren Ranking oder zum Ausschluss aus der Google Suche führen können.
- Best Practices: Empfehlungen, die laut Google besonders viel bewirken: hilfreiche, vertrauenswürdige Inhalte für Menschen; die Wörter, mit denen Menschen suchen, an auffälliger Stelle wie Titel und Hauptüberschrift; Links, denen Crawler folgen können; und anderen von deiner Website erzählen, etwa in Communitys.
Zwei Sätze daraus sollte jeder Einsteiger kennen. Erstens: Es kostet nichts, in den Suchergebnissen zu erscheinen. Zweitens: Auch wenn eine Seite alle Anforderungen erfüllt, ist nicht garantiert, dass Google sie crawlt, indexiert oder anzeigt. Wie Crawling und Index funktionieren, erklären wir in unserem Ratgeber Was ist SEO?.
White-Hat-SEO ist damit mehr als „nichts Verbotenes tun“. Es bedeutet, die Best Practices umzusetzen und Inhalte so zu bauen, wie Google es in seiner Anleitung zu hilfreichen Inhalten beschreibt. Die Spamrichtlinien markieren nur die Grenze.
Was Google verbietet: die 16 Spamrichtlinien
Unter Spam versteht Google Techniken, die Nutzer täuschen oder die Suchsysteme manipulieren sollen, damit Inhalte prominenter erscheinen. Ausdrücklich gehört dazu auch der Versuch, Antworten zu manipulieren, die generative KI in der Google Suche erzeugt. Verstöße erkennt Google mit automatisierten Systemen und, wo nötig, durch Menschen; eines dieser Systeme ist SpamBrain, laut Google ein KI-basiertes System zur Spamprävention. Die Folge kann ein niedrigeres Ranking sein oder dass eine Website gar nicht mehr erscheint. Außerdem behält Google sich vor, gegen jede Spampraxis vorzugehen, auch wenn sie nicht ausdrücklich aufgeführt ist.
Die Seite mit den Spamrichtlinien wurde zuletzt am 2. September 2026 aktualisiert. Hier alle 16 Richtlinien in unserer Kurzfassung, mit den Fällen, die Google selbst als zulässig nennt:

Neu in diesem Jahr ist eine Regel zum Zurück-Button: Seit dem 15. Juni 2026 gilt es ausdrücklich als Verstoß, wenn eine Website verhindert, dass Besucher mit „Zurück“ sofort zur vorherigen Seite gelangen, etwa weil sie fremde Seiten in den Browserverlauf schiebt. Google weist darauf hin, dass so etwas auch von eingebundenen Bibliotheken oder einer Werbeplattform ausgehen kann. Wer fremde Skripte einbindet, sollte sie also prüfen.
Fünf Richtlinien kann man auch ohne böse Absicht verletzen. Deshalb genauer:
Brückenseiten. Ein Elektriker legt vierzig Seiten an, „Elektriker in Köln“, „Elektriker in Bonn“ und so weiter, alle mit demselben Text und ausgetauschtem Ortsnamen. Genau so etwas beschreibt Google als Missbrauch: viele ähnliche Seiten, die Nutzer zum selben Ziel führen und weniger hilfreich sind als dieses. Ein Absatz mit allen Städten, für die man ranken möchte, gilt zusätzlich als überflüssige Keywords. Eine Seite pro echtem Standort mit eigener Adresse, eigenem Team und eigenen Öffnungszeiten ist etwas anderes.
Versteckter Text. Viele fragen sich, ob ein Akkordeon mit häufigen Fragen schon als versteckter Text gilt. Nein: Google nennt Akkordeons, Tabs, Diashows, Kurzinfos und Text nur für Screenreader ausdrücklich als zulässig. Verboten ist Text, den Suchmaschinen sehen sollen, Besucher aber kaum: weiß auf weiß, hinter einem Bild, per CSS aus dem sichtbaren Bereich geschoben oder mit Schriftgröße oder Deckkraft 0.
Link-Spam. Darunter fällt mehr, als viele denken. Google nennt unter anderem:
- Geld, Waren oder Dienstleistungen gegen Links, auch ein Produkt, über das jemand im Gegenzug schreibt und auf das er verlinkt;
- exzessiven Linktausch und Partnerseiten nur zur gegenseitigen Verlinkung;
- Programme oder Dienste, die automatisch Links erzeugen;
- Links, die Nutzungsbedingungen oder Verträge verlangen, ohne dass der Verlinkende sie kennzeichnen kann;
- Links mit optimiertem Ankertext in Artikeln, Gastbeiträgen oder Pressemitteilungen, die auf anderen Websites verbreitet werden;
- minderwertige Verzeichnisse und Lesezeichendienste, Links in Widgets, die auf vielen Websites landen, und Links in Fußzeilen oder Vorlagen vieler Websites;
- Forenkommentare mit optimierten Links im Beitrag oder in der Signatur.
Gleichzeitig schreibt Google, dass der Kauf und Verkauf von Links für Werbung und Sponsoring zur Internetwirtschaft gehört. Erlaubt ist er, wenn der Link rel="nofollow" oder rel="sponsored" trägt.
Massenhaft generierte Inhalte. Gemeint sind viele Seiten, die vor allem fürs Ranking entstehen und Nutzern wenig bieten, und zwar unabhängig davon, wie sie erstellt wurden: mit generativer KI, durch Scraping oder durch automatische Umformungen wie Synonyme oder Übersetzung. Für mehrsprachige Websites ist der letzte Punkt wichtig: Wer alle Seiten ungeprüft maschinell in zehn Sprachen übersetzt, bewegt sich genau in diesem Bereich. Wie man es besser macht, steht in unserem Ratgeber zur SEO-Übersetzung. Hast du solche Seiten bereits, rät Google, sie aus der Google Suche auszuschließen, etwa mit noindex.
Affiliates ohne Mehrwert. Affiliate-Links sind kein Problem, kopierte Händlertexte schon. Gute Affiliate-Seiten bieten laut Google zusätzliche Informationen zum Preis, Rezensionen, umfangreiche Tests und Bewertungen, einen gut strukturierten Überblick und Produktvergleiche.
Erlaubt oder Verstoß? 14 Fälle aus der Praxis
- Du bezahlst einen Blog für einen Artikel mit Link auf deinen Shop. Ohne Kennzeichnung ist das Link-Spam. Mit rel="sponsored" ist es für Google in Ordnung; in Deutschland muss der Artikel für Leser außerdem als Werbung erkennbar sein (mehr dazu unten).
- Du schickst einer Bloggerin ein Produkt, damit sie darüber schreibt und verlinkt. Für Google ebenfalls ein gekaufter Link, also kennzeichnen.
- Zwei Partnerfirmen verlinken einander. Kein Verstoß, solange daraus kein exzessiver Linktausch wird und keine Seiten entstehen, die nur dem Verlinken dienen.
- Du schreibst einen Gastbeitrag für ein Fachmagazin. Erlaubt, wenn er die Leser informiert. Verlinke mit deinem Namen oder dem deiner Firma statt mit Keywords, und verbreite nicht denselben Text auf vielen Websites.
- Deine häufigen Fragen stehen in einem Akkordeon. Erlaubt.
- Am Seitenende steht in weißer Schrift auf weißem Grund eine Liste mit dreißig Städten. Doppelter Verstoß: verborgener Text und überflüssige Keywords.
- Deine Artikel stehen hinter einer Paywall. Kein Cloaking, solange Google den gesamten Inhalt sehen kann wie jeder Abonnent. Google rät, Paywall-Inhalte mit strukturierten Daten zu kennzeichnen.
- Du ziehst auf eine neue Domain um und leitest alle alten Adressen weiter. Erlaubt; Google nennt den Umzug ausdrücklich als legitimen Grund für Weiterleitungen. Wie das geht, zeigt unsere Relaunch-Checkliste.
- Besucher auf dem Handy landen auf einer anderen Domain, Besucher am Computer nicht. Irreführende Weiterleitung. Oft steckt laut Google ein Hack dahinter: ein eingeschleustes Skript, das mobile Besucher auf schädliche Websites schickt.
- Du lässt Texte von einer KI entwerfen, prüfst und ergänzt sie. Kein Verstoß: Laut Google verstößt die angemessene Nutzung von KI nicht gegen seine Richtlinien. Hunderte ungeprüfte KI-Seiten, die vor allem ranken sollen, dagegen schon.
- Du übersetzt deine Website automatisch in zehn Sprachen und veröffentlichst alles ungeprüft. Risiko: massenhaft generierte Inhalte.
- Du kaufst die abgelaufene Domain einer Grundschule und stellst Casino-Inhalte darauf. Das ist eines der Beispiele, mit denen Google den Missbrauch abgelaufener Domains beschreibt.
- Du änderst das Datum alter Artikel, ohne sie wesentlich zu überarbeiten. Keine eigene Spamrichtlinie, aber in Googles Anleitung zu hilfreichen Inhalten ein Warnzeichen.
- Ein Tool fragt jeden Tag automatisch deine Positionen bei Google ab. Solche Abfragen verstoßen laut Google gegen seine Spamrichtlinien und Nutzungsbedingungen (maschineller Traffic). Die Positionen deiner eigenen Website zeigt dir die Search Console.
Was bei einem Verstoß passiert
Laut der Search-Console-Hilfe erkennen Googles Algorithmen Spam in den meisten Fällen automatisch und entfernen ihn aus den Suchergebnissen. Wer nach einem Spam-Update Zugriffe verliert, soll laut Google prüfen, ob die Website den Spamrichtlinien entspricht. Stellen die automatischen Systeme im Lauf der Monate fest, dass sie es tut, kann sich das Ranking wieder verbessern. Bei Link-Spam gibt es eine Ausnahme: Hatten Spamlinks einer Website Vorteile im Ranking gebracht, lassen sich diese laut Google nicht wiederherstellen, wenn die Systeme ihre Wirkung entfernt haben.
Zusätzlich gibt es manuelle Maßnahmen. Sie verhängt ein Mensch bei Google, wenn er feststellt, dass Seiten gegen die Spamrichtlinien verstoßen. Dann bekommst du eine Nachricht im Bericht „Manuelle Maßnahmen“ und im Message Center der Search Console. Google führt dort unter anderem diese Arten auf:
- Unnatürliche Links
- Minderwertige Inhalte mit geringem oder gar keinem Mehrwert
- Von Nutzerinnen und Nutzern erstellter Spam
- Cloaking und/oder irreführende Weiterleitungen
- Verborgener Text und/oder überflüssige Keywords
- Probleme mit strukturierten Daten
- Erhebliche Probleme mit Spam, etwa massenhaft generierte Inhalte oder Cloaking
- Hijacking des Zurück-Buttons
- Missbrauch des Websiterufs
Eine Maßnahme kann einzelne Verzeichnisse oder die ganze Website betreffen. So gehst du laut Google vor:
- Im Bericht die Beschreibung der Maßnahme aufklappen und die betroffenen Seiten ansehen.
- Das Problem auf allen betroffenen Seiten beheben. Solange es auf anderen Seiten weiter besteht, erscheinen auch die reparierten Seiten nicht wieder.
- Prüfen, dass Google die Seiten abrufen kann: keine Anmeldung, keine Paywall, keine Sperre durch robots.txt oder noindex.
- „Überprüfung anfordern“ wählen und im Antrag drei Dinge beschreiben: das Problem, die Schritte zur Behebung und das Ergebnis.
Bei den meisten erneuten Überprüfungen rechnet Google mit mehreren Tagen oder Wochen, bei Links kann es länger dauern. Hast du die Website gerade erst gekauft und stammen die Verstöße vom Vorbesitzer, schreib das in den Antrag.
Und das Tool „Links für ungültig erklären“ in der Search Console? Laut Google brauchen es die meisten Websites nicht, weil Google selbst beurteilen kann, welchen Links es vertraut. Sinnvoll ist es nur, wenn eine erhebliche Zahl von Spam-Links auf deine Website zeigt und diese eine manuelle Maßnahme ausgelöst haben oder wahrscheinlich auslösen werden. Zuerst solltest du versuchen, solche Links entfernen zu lassen.
Gehackte Seiten, Phishing und Malware stehen übrigens in einem anderen Bericht, „Sicherheitsprobleme“. Solche Seiten zeigt Google eventuell mit einer Warnung an.
Missbrauch des Websiterufs: Sonderregel für Deutschland und Österreich
Die Richtlinie zum Missbrauch des Websiterufs, in der Szene oft „Parasite SEO“ genannt, richtet sich gegen Inhalte Dritter, die vor allem deshalb auf einer angesehenen Website stehen, um von deren Ranking-Signalen zu profitieren. Googles Beispiele: gesponserte Rezensionen zu Kurzzeitkrediten auf einer Bildungswebsite oder eine Seite zu den „besten Casinos“ auf einer medizinischen Website. Nicht betroffen sind laut Google unter anderem Presseportale, syndizierte Nachrichten, Foren und Kommentarbereiche, redaktionelle Kolumnen, Advertorials, die sich an die eigenen Leser richten, und Affiliate-Links, die korrekt behandelt werden.
Ob ein Bereich wirklich zur Website gehört, prüft Google bei einer manuellen Kontrolle anhand mehrerer Faktoren: Passen Design und Aufmachung zur Hauptdomain? Gibt es Qualitätsprobleme, die es dort sonst nicht gibt? Ist klar, wer den Inhalt verantwortet? Und steht derselbe Inhalt fast identisch auch auf vielen anderen Websites?
Seit dem 30. August 2026 wirkt eine solche Maßnahme je nach Standort der Suchenden unterschiedlich. Google hat das nach Gesprächen mit der Europäischen Kommission angekündigt, die im November 2025 ein Verfahren nach dem Gesetz über digitale Märkte (DMA) zu genau dieser Richtlinie eröffnet hatte:
- Außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) wirkt die manuelle Maßnahme direkt auf die Suchergebnisse für den betroffenen Teil der Website.
- Im EWR gilt sie nicht. Der betroffene Bereich wird möglicherweise vom Rest der Website getrennt und mit der Zeit für sich allein gerankt. Frühere Maßnahmen nach dieser Richtlinie hat Google für den EWR aufgehoben. Für Websites im EWR gibt es ein neues Verfahren für Anträge auf erneute Überprüfung, und infrage kommende Websites können danach eine Schlichtung nutzen.
Für den deutschsprachigen Raum heißt das: Deutschland und Österreich gehören als EU-Staaten zum EWR, ebenso Liechtenstein. Die Schweiz ist laut Europäischem Parlament kein Mitglied des EWR. Suchende in München und in Zürich können für dieselbe Seite also unterschiedliche Ergebnisse sehen. An der Richtlinie selbst ändert das nichts: Auch im EWR ist Parasite SEO kein White Hat, und die Benachrichtigung in der Search Console kommt weiterhin.
KI-Texte: erlaubt, aber nicht in Masse
Google hat seine Haltung im Februar 2023 klargestellt: Die angemessene Nutzung von KI oder Automatisierung verstößt nicht gegen seine Richtlinien. Wer KI aber vor allem einsetzt, um Rankings zu manipulieren, verstößt gegen die Spamrichtlinien. Automatisierung erzeugt laut Google seit Langem nützliche Inhalte wie Sportergebnisse, Wettervorhersagen und Transkripte.
Für die Praxis empfiehlt Google, Inhalte mit drei Fragen zu prüfen: Wer hat sie erstellt, wie und warum?
- Wer: Leser sollen erkennen, wer hinter einem Inhalt steht, etwa durch eine Verfasserzeile mit Link zu Informationen über die Person. Als Täuschung nennt Google ausdrücklich erfundene Autorenprofile, zum Beispiel mit KI-generierten Porträtfotos, erfundenen Namen oder falschen Referenzen.
- Wie: Bei Rezensionen schaffen Angaben zur Zahl der getesteten Produkte, zu den Ergebnissen und zum Ablauf der Tests Vertrauen, dazu Belege wie Fotos. Hinweise auf den Einsatz von Automatisierung oder KI hält Google dort für hilfreich, wo sich Leser fragen könnten, wie ein Inhalt entstanden ist.
- Warum: laut Google die wichtigste Frage. Inhalte sollen in erster Linie Menschen helfen und nicht vor allem Besuche über Suchmaschinen bringen.
Zwei Warnzeichen aus derselben Anleitung räumen mit Mythen auf. Eine bevorzugte Wortzahl hat Google nach eigener Aussage nicht. Und wer das Datum einer Seite ändert, damit sie aktuell wirkt, obwohl sich am Inhalt nichts Wesentliches geändert hat, sendet ein Warnsignal.
Bezahlte Links kennzeichnen: für Google und für deine Leser
Für Google gibt es drei rel-Werte:
- rel="sponsored" für Werbung und bezahlte Platzierungen. Früher empfahl Google dafür nofollow; das ist weiter zulässig, sponsored aber bevorzugt.
- rel="ugc" für Links in Inhalten von Nutzern wie Kommentaren und Forenbeiträgen. Bei Mitgliedern, die regelmäßig gute Beiträge leisten, kannst du das Attribut laut Google weglassen.
- rel="nofollow" für alle anderen Fälle, in denen Google deine Website nicht mit der verlinkten Seite in Verbindung bringen soll.
Mehrere Werte lassen sich kombinieren, etwa rel="ugc nofollow". Für normale redaktionelle Links brauchst du kein rel-Attribut.
Das rel-Attribut sieht allerdings nur die Suchmaschine. Für Leser gelten in Deutschland eigene Regeln:
- § 5a Abs. 4 UWG: Unlauter handelt, wer den kommerziellen Zweck einer geschäftlichen Handlung nicht kenntlich macht, sofern er sich nicht unmittelbar aus den Umständen ergibt. Wer für ein fremdes Unternehmen wirbt, ohne eine Gegenleistung zu bekommen, verfolgt laut Gesetz keinen kommerziellen Zweck. Dass eine Gegenleistung geflossen ist, wird aber vermutet, bis der Werbende das Gegenteil glaubhaft macht.
- § 6 DDG (bis Mai 2024 § 6 TMG): Kommerzielle Kommunikation muss klar als solche zu erkennen sein.
- Landgericht Bayreuth, Februar 2025: Wer in sozialen Medien Produkte bewirbt und dafür eine Provision für vermittelte Verkäufe erhält, muss laut Leitsatz der Entscheidung den kommerziellen Zweck nach beiden Vorschriften deutlich kenntlich machen.
Ein bezahlter Link braucht in Deutschland also zwei Kennzeichnungen: rel="sponsored" für Google und einen sichtbaren Hinweis wie „Anzeige“ für Menschen. Für Österreich und die Schweiz gelten eigene Gesetze. Das ist keine Rechtsberatung; im Zweifel fragst du eine Anwältin oder einen Anwalt.
So setzen wir White-Hat-SEO bei uns um
Wir haben die wichtigsten Regeln nicht nur aufgeschrieben, sondern in den Code unserer Website gebaut. Die folgende Übersicht stellt Googles Richtlinien den Stellen in unserem Code gegenüber, die sie umsetzen:

Im Einzelnen:
- Affiliate-Links laufen nur über unsere Weiterleitung /go/ und tragen rel="sponsored". Die Weiterleitung selbst sendet „noindex, nofollow“, und die robots.txt sperrt /go/ für Crawler.
- Ergebnisse wie Zeiten, Preise und Fehlerquoten kommen nur aus unseren eigenen Messdaten. Der Import warnt, wenn im Fließtext eine Zahl mit Einheit steht.
- Kein Entwurf geht automatisch online. Beim Freigeben prüft der Server, ob Quellen angegeben sind, ob noch Platzhalter im Text stehen und ob der Testblock der Sprache vollständig ist.
- Keine Weiterleitung nach Browsersprache oder Standort: Google und Besucher sehen dieselbe Seite unter derselben Adresse. Auch Google rät davon ab, Nutzer automatisch auf eine andere Sprachversion umzuleiten.
- Keine Seite ohne Text in ihrer Sprache: Fehlt eine Sprachfassung, gibt es unter dieser Adresse keine Seite. Englischen Text unter einer deutschen Adresse zeigen wir nie.
- Das Veröffentlichungsdatum setzt das System beim ersten Freigeben einer Sprache; spätere Freigaben ändern es nicht.
Ob das in der Praxis stimmt, haben wir am 14. Oktober 2026 nachgezählt. Wir haben alle 86 Seiten aus unseren vier Sitemaps abgerufen und jeden Link erfasst. Ergebnis: 601 Links führen zu anderen Websites, und keiner trägt ein rel-Attribut. Das ist richtig so, denn es sind Quellenangaben und Verweise, für die niemand bezahlt, vor allem auf Hilfeseiten von Google, auf Gesetzestexte und auf den Duden. Affiliate-Links gibt es derzeit keine, weil noch kein Partnerprogramm aktiv ist. Sobald eines dazukommt, greift die Regel aus dem Code.

Black-Hat-SEO: warum sich die Abkürzung nicht lohnt
Black-Hat-Methoden können kurzfristig wirken. Die Rechnung kommt später:
- Verlorene Vorteile: Was gekaufte Links an Ranking gebracht haben, ist laut Google weg, sobald die Systeme ihre Wirkung entfernen.
- Ganze Websites in Gefahr: Manuelle Maßnahmen können die ganze Website betreffen, bei „erheblichen Problemen mit Spam“ auch ohne Vorwarnung durch einzelne Seiten.
- Umgehung wird bestraft: Wer mit neuen Subdomains, Verzeichnissen oder Websites einfach weitermacht, riskiert laut Google weitere Maßnahmen, bis hin zum Verlust von Suchfunktionen wie „Schlagzeilen“ oder „Discover“ und zur Entfernung weiterer Bereiche der Website.
- Strafrecht: Wer fremde Websites hackt, um dort Links oder Seiten einzuschleusen, kann sich in Deutschland strafbar machen, etwa wegen Ausspähens von Daten (§ 202a StGB) oder Datenveränderung (§ 303a StGB).
- Falsche Versprechen: Wer eine Agentur beauftragt, sollte Googles Warnung kennen: Niemand kann einen ersten Platz bei Google garantieren. Vorsicht ist laut Google auch bei Anbietern geboten, die eine „besondere Beziehung zu Google“ behaupten.
Checkliste: Arbeitest du White Hat?
- Bezahlte, gesponserte und Affiliate-Links tragen rel="sponsored" und sind für Leser sichtbar als Werbung gekennzeichnet.
- Links in Kommentaren und Foren tragen rel="ugc" oder werden moderiert.
- Es gibt keine Seiten, die sich nur im Ortsnamen unterscheiden.
- Es gibt keinen Text, den Besucher nicht sehen sollen.
- Automatisch erzeugte oder übersetzte Seiten gehen nur mit Prüfung und echtem Mehrwert online.
- Fremde Skripte, etwa für Werbung, greifen nicht in den Zurück-Button ein.
- Weiterleitungen führen auf allen Geräten dorthin, wo Besucher es erwarten.
- Autorenangaben sind echt und führen zu Informationen über die Person.
- Datumsangaben ändern sich nur, wenn sich der Inhalt wesentlich ändert.
- Du siehst regelmäßig in die Berichte „Manuelle Maßnahmen“ und „Sicherheitsprobleme“ der Search Console.
- Dein SEO-Dienstleister verspricht keine Rankings und keine „besondere Beziehung zu Google“.
